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   OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07   

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OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07 (https://dejure.org/2008,22191)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.02.2008 - 5 LA 21/07 (https://dejure.org/2008,22191)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 5 LA 21/07 (https://dejure.org/2008,22191)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzungen und maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Gewährung von Unfallausgleich nach § 35 Abs. 1 BeamtVG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 BeamtVG; § 35 Abs. 2 S. 2 BeamtVG; § 35 Abs. 3 BeamtVG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung konkreter orthopädischer Behinderungen vor einem Dienstunfall und von Dienstunfallfolgen; Vereinbarkeit der Stellungnahme eines Amtsarztes mit den Vorgaben der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 35 Abs. 1; ; BeamtVG § 35 Abs. 2 S. 2; ; BeamtVG § 35 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kommt der Beurteilung des Amtsarztes dann, wenn seine medizinische Beurteilung hinsichtlich desselben Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes abweicht, nur unter den Voraussetzungen ein Vorrang zu, dass keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bestehen, die medizinischen Beurteilungen auf zutreffenden Tatsachengrundlagen beruhen sowie in sich stimmig und nachvollziehbar sind und der Amtsarzt auf die Erwägungen des Privatarztes, wenn dieser seinen medizinischen Befund näher erläutert hat, eingeht und nachvollziehbar darlegt, warum er ihnen nicht folgt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 LA 302/04

    Aufklärungspflicht; Immissionsprognose; Lärm; Ortsentlastungsstraße;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2005 - 7 LA 302/04 -).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225; Beschl. v. 31.8.2007 - 5 LA 260/07 - BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07
    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung kommt der Beurteilung des Amtsarztes dann, wenn seine medizinische Beurteilung hinsichtlich desselben Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes abweicht, nur unter den Voraussetzungen ein Vorrang zu, dass keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bestehen, die medizinischen Beurteilungen auf zutreffenden Tatsachengrundlagen beruhen sowie in sich stimmig und nachvollziehbar sind und der Amtsarzt auf die Erwägungen des Privatarztes, wenn dieser seinen medizinischen Befund näher erläutert hat, eingeht und nachvollziehbar darlegt, warum er ihnen nicht folgt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225; Beschl. v. 31.8.2007 - 5 LA 260/07 - BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Sachaufklärungspflicht; Unfallausgleich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07
    Bei Änderungen des Gesundheitszustandes bleibt dem Kläger unbenommen, nach § 35 Abs. 3 BeamtVG ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 9 m. w. N.).
  • VG Hamburg, 12.07.2023 - 21 K 1275/20

    Überwiegend erfolglose Klage eines Beamten auf Gewährung von Unfallfürsorge nach

    Im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Unfallausgleich nach § 39 HmbBeamtVG (juris: BeamtVG HA) bleiben gesundheitliche Änderungen nach dem Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung außer Betracht (Anschluss an VGH Mannheim, Urt. v. 3.3.2021, 4 S 2438/20, juris Rn. 26; OVG Münster, Urt. v. 23.11.2015, 1 A 857/12, juris Rn. 76 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 19.1.2011, OVG 4 B 32.10, juris Rn. 22; OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008, 2 A 38/05, juris Rn. 55; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.2.2008, 5 LA 21/07, juris Rn. 5).(Rn.65).

    Gesundheitliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt sind in einem Verfahren, in dem über die Gewährung von Unfallausgleich gestritten wird, unerheblich, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Änderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens "rechtlich unter Kontrolle zu halten" (zum Ganzen: VGH Mannheim, Urt. v. 3.3.2021, 4 S 2438/20, juris Rn. 26; OVG Münster, Urt. v. 23.11.2015, 1 A 857/12, juris Rn. 77 f.; OVG Berlin, Urt. v. 19.1.2011, OVG 4 B 32.10, juris Rn. 22; OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008, 2 A 38/05, juris Rn. 55; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.2.2008, 5 LA 21/07, juris Rn. 5; VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2022, 8 K 4993/15, n.v.; VG Hamburg, Urt. v. 7.9.2016, 21 K 5164/13, n.v., m.w.N.).

    Diese Berechnungsmethode soll den bereits vorgeschädigten Beamten begünstigen; es ist damit beabsichtigt, dass sich ein Vorschaden bei der Festsetzung der Höhe des Unfallausgleichs nicht nachteilig auswirkt und ist eine Abkehr von der früher praktizierten Substraktionsmethode (vgl. zur entsprechenden Vorschrift im Bundesrecht, § 35 BeamtVG: BT-Drs. 11/5136 S. 24; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.2.2008, 5 LA 21/07, juris Rn. 4; Reich, BeamtVG, 2. Aufl. 2019, § 35 Rn. 7; Weinbrenner in: BeamtenversorgungsR, 142. EL Dezember 2019, § 35 Rn. 104).

  • OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05

    Unfallausgleich; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage; wesentliche

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Veränderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens rechtlich "unter Kontrolle zu halten" (Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 und Beschl. v. 06.02.2008 - 5 LA 21/07; OVG Münster, Beschl. v. 23.03.1998 - 6 A 54/96 - sämtlich juris).
  • VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923

    Antrag auf Gewährung von Unfallausgleich, Entscheidung zu Lasten des Klägers nach

    Wird die Festsetzung von Unfallausgleich im Wege der Verpflichtungsklage begehrt, ist für die gerichtliche Beurteilung die (Sach- und) Rechtslage maßgebend, die sich der Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend am 27. August 2007, darbot (vgl. Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 28 zu § 35 BeamtVG; GKÖD, RdNr. 6 zu § 35 BeamtVG; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6.2.2008 - 5 LA 21/07).
  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 3 ZB 12.2437

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Unfallausgleich

    Maßgebend ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier des Widerspruchsbescheids vom 27. August 2007 abzustellen (OVG Lüneburg B.v. 6.2.2008 - 5 LA 21/07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 125/12

    Wirksamkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung durch Stellen eines Antrags

    Bei dieser Sachlage käme ein Verstoß des Verwaltungsgerichts gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts nur dann in Betracht, wenn sich eine Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 6.2.2008 - 5 LA 21/07 -).
  • VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08

    Anerkennung eines Dienstunfalls

    Das Gericht hat die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Erhöhung der MdE auf 35 % oder mindestens 25 % und damit für einen Unfallausgleich vorliegen, nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (OVG Bremen, Urteil 2 A 38/05, Seite 7, in juris mit Verweis auf BVerwGE 21, 282-286; ebenso bereits OVG Niedersachen, Beschl. v. 06.02.2008 - 5 LA 21/07 - juris und Beschl. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris), hier für den 26.11.2008, gemäß § 1 Abs. 2 Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) i.V.m. § 35 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes (BeamtVG) in der am 31.08.2006 geltenden Fassung zu beurteilen.
  • VG Ansbach, 09.04.2008 - AN 11 K 06.02207

    Im Einzelfall keine Feststellung der MdE mit 25 %; "Anhaltspunkte" als

    Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung, ob ein Beamter aufgrund eines Dienstunfalls Unfallausgleich gem. § 35 BeamtVG beanspruchen kann, ist nach herrschender Auffassung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens, d.h. vorliegend auf den Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheides abzustellen (vgl. GKÖD-Wilhelm, § 35 BeamtVG Rn. 6; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6.2.2008, 5 LA 21/07 ).
  • VG Ansbach, 20.02.2008 - AN 11 K 06.00800

    Im Einzelfall kein Anspruch auf Unfallausgleich

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung eines Anspruchs auf Unfallausgleich bildet derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung, d.h. vorliegend derjenige des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. Wilhelm in Fürst (Hg.), GKöD, § 35 BeamtVG Rn. 6 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 8.2.1994, 6 A 2089/91, RiA 1995, 298, ferner Niedersächsisches OVG, Urteil vom 6.2.2008, 5 LA 21/07 ).
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